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Ob die Immobilie in Altomünster im Scheidungsfall besser verkauft, von einem der beiden Eheleute weiterhin genutzt bzw. vermietet oder gar als Wohngemeinschaft behalten werden soll, muss das Scheidungspaar gemeinsam entscheiden. Bei einer Scheidung mit Immobilie Altomünster haben beide das Recht, die Immobilie zu nutzen. Selbst, wenn nur einer der Ehepartner im Grundbuch der Immobilie steht, darf er vor der Scheidung nicht eigenständig bestimmen, was mit der Immobilie in Altomünster geschieht. Entscheiden sich beide für einen Immobilienverkauf, dann wird der Gewinn bei gemeinsamem Eigentum im Zuge der Zugewinngemeinschaft geteilt und bei Alleineigentum eines Partners beim Zugewinn berücksichtigt. Für Immobilienkredite, die gemeinsam unterschrieben wurden, haftet jeder der beiden Ehepartner übrigens in voller Höhe, unabhängig vom Einkommen. Noch ein Immobilien - Expertentipp für Altomünster: Wer seine Kisten packt und endgültig aus der gemeinsamen Immobilie auszieht, muss stets bedenken, dass es unter Umständen kein Zurück mehr in die ehemalige Immobilie gibt. Selbst als Alleineigentümer, kann ein überstürzter Auszug den Verlust des Nutzungsrechtes der Immobilie in Altomünster nach sich ziehen. Nach sechs Monaten wird nämlich vermutet, dass das Nutzungsrecht dem Ehepartner überlassen wurde. So definiert es das Gesetz. Das bedeutet wiederum, dass der in der Immobilie verbleibende Partner ausdrücklich seine Einwilligung zu einer Rückkehr erteilen muss.