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Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflichtversicherung werden bei vielen Versicherungsanbietern unter demselben Namen verkauft. Hierbei handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung, die den Versicherten davor schützt, die Kosten für Schäden tragen zu müssen, die infolge seiner Arbeit entstanden sind. Die Berufshaftpflichtversicherung sichert den einzelnen Versicherten gegen die Risiken ab, die Betriebshaftpflicht schützt gleich ein ganzes Unternehmen. Zu den Einzelheiten erläutern wir nachfolgend mehr Informationen und nehmen Testberichte unter die Lupe.
Profitieren Sie von den günstigen Online-Konditionen und erhalten Sie eine bedarfsgerechte Absicherung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dabei schützt Sie die Berufshaftpflicht notfalls auch vor Gericht. Somit bietet der Versicherungsschutz auch einen passiven Rechtsschutz.
Wir halten Sie auch im Rahmen unserer Neuigkeiten-Ecke auf dem Laufenden in Bezug auf die Berufsversicherungen wie der Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Vorgestellt sollen aber auch die weiteren Möglichkeiten für Freiberufler und Selbstständige. Die Situation in der Schweiz.
Wer ein Unternehmen gründet, schafft sich damit ein gewisses Maß an Freiheit. Diese kann jedoch schnell verwehrt werden, wenn es zu Schäden kommt, wofür der Unternehmer aufkommen muss. Selbst wenn er sie nicht einmal selbst verursacht hat. Um den eigenen Geldbeutel zu schonen und das Unternehmen weiter voranzutreiben, gibt es die Berufshaftpflichtversicherung. Sie ist für alle Selbständigen und Freiberufler eine Empfehlung, um sich weitreichend abzusichern. Die Berufshaftpflicht schützt den Versicherten bei:
Für manche Berufe ist sie sogar eine Pflichtversicherung, die zuerst abgeschlossen werden muss, ehe der Betroffene seine Lizenz zur Ausübung des Berufes erhält. Dies ist beispielsweise bei Ärzten oder Rechtsanwälten der Fall. Finden Sie mit unserem Berater eine Berufshaftpflichtversicherung und private Haftpflicht, die die Kosten der Kunden versichert. Das umfasst die Vermögensschäden, die Sachschäden als auch die Personenschäden. Die besten Versicherer im Vergleich hier.
Die Betriebshaftpflicht ist eine Versicherung, die von der Struktur her der Berufshaftpflichtversicherung sehr ähnlich ist. Die einzigen Unterschiede bestehen darin, dass die Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur für einen Einzelnen Geltung besitzt, sondern für ein ganzes Unternehmen. Das bedeutet, dass selbst Beschäftigte im Betrieb abgesichert sind, wenn es infolge ihrer Arbeit zu einem Schaden kommt. Für Unternehmer gibt es außerdem die Möglichkeit, zur Betriebshaftpflichtversicherung als Ergänzung eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Ausschlaggebend für ihre Qualität sind immer die Eigenschaften der jeweiligen Versicherung. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld eingehend über diese zu informieren. Bei der Berufshaftpflichtversicherung spielen beispielsweise folgende Kriterien eine wichtige Rolle:
Letztere Leistung ist nicht in allen Berufshaftpflichtversicherungen enthalten, aber oft als Zusatzoption buchbar. Sie beinhaltet den Schutz bei der Arbeit am Eigentum anderer. Wenn beispielsweise ein Computer einen Totalschaden erleidet, weil derjenige, der daran arbeitet, einen Fehler macht, ist dieser über die Versicherung abgedeckt.
Die Nachhaftung der Versicherung deckt auch Risiken ab, die erst dann erkannt werden, wenn der Versicherte schon lange nicht mehr an der Sache arbeitet. Darin enthalten sind sowohl Sach- als auch Personenschäden. Diese Klausel deckt den Versicherten übrigens auch dann ab, wenn er seinen Beruf aufgibt. Erkennt beispielsweise ein Patient nach mehreren Jahren, dass die Behandlung bei einem Arzt eine Kette anderer Krankheiten ausgelöst hat, besitzt er das Recht dazu, diesen zu verklagen. Die Berufshaftpflicht schreitet in diesem Fall für den Versicherten ein.
„(1) 1Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten. 2Die Versicherung muß bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen zu den nach Maßgabe des Versicherungsaufsichtsgesetzes eingereichten Allgemeinen Versicherungsbedingungen genommen werden und sich auch auf solche Vermögensschäden erstrecken, für die der Rechtsanwalt nach § 278 oder § 831 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzustehen hat.
(2) Der Versicherungsvertrag hat Versicherungsschutz für jede einzelne Pflichtverletzung zu gewähren, die gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts gegen den Rechtsanwalt zur Folge haben könnte; dabei kann vereinbart werden, daß sämtliche Pflichtverletzungen bei Erledigung eines einheitlichen Auftrags, mögen diese auf dem Verhalten des Rechtsanwalts oder einer von ihm herangezogenen Hilfsperson beruhen, als ein Versicherungsfall gelten.
(3) Von der Versicherung kann die Haftung ausgeschlossen werden:
1. für Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung,
2. für Ersatzansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
3. für Ersatzansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
4. für Ersatzansprüche aus Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten,
5. für Ersatzansprüche wegen Veruntreuung durch Personal, Angehörige oder Sozien des Rechtsanwalts.“
Manche Berufsgruppen unterliegen nicht nur der Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, sie werden auch gleichzeitig dazu angehalten, diese mit einer Mindestversicherungssumme zu verknüpfen. Hier einige Beispiele, wie die Mindestversicherungssumme gesteckt ist:
Die angegebene Summe gilt pro Versicherungsfall. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung keine gesetzliche Pflichtversicherung. Dies gilt beispielsweise für Hausverwalter oder Manager.
Selbst wenn man als Arzt in einem Krankenhaus beschäftigt ist, sollte man die Absicherung mittels Berufshaftpflicht in Betracht ziehen. Denn auch in diesem Fall kann der Einzelne für einen Schaden verantwortlich gemacht werden, nicht aber das Krankenhaus. Denn die meisten Ärzte sind und bleiben selbständig und sind nur im Auftrag des Krankenhauses tätig. Ähnliches gilt für Architekten und andere Berufstätige, die in einem Angestelltenverhältnis stehen, aber eigentlich als selbständig gelten.
Wer nur beratend zur Seite steht, kann ebenso zur Verantwortung gezogen werden, wenn aus seinem Rat heraus ein Schaden entsteht. Dies ist beispielsweise bei Rechtsanwälten sehr gut möglich. Unwissen schützt hierbei vor Schaden nicht. Daher ist es wichtig, dass auch sie eine entsprechend gut abgesicherte Versicherung abschließen. Gleiches gilt für Lebensberater oder andere Berufe, die dem Menschen hilfreich mit Ratschlägen zur Seite stehen. Denn aus ihrem Rat kann dem Kunden ebenfalls ein finanzielles Defizit entstehen, welches abgedeckt sein sollte.
Der Beitrag für die Berufshaftpflichtversicherung ist nicht unbedingt niedrig. Gerade bei risikobehafteten Berufen greifen die Versicherer oftmals tief in die Tasche. Trotzdem ist es wichtig, sich vor Augen zu führen, woran sich die Höhe des Beitrages eigentlich orientiert:
Im Grunde handeln die Versicherungen hierbei wie beim Beitrag einer privaten Krankenversicherung: Sie versichern ihre gebotenen Leistungen und berechnen anhand dieser die zu zahlende Prämie.
Bei der Übernahme der Versicherung kommt es auch immer ein wenig darauf an, ob man leicht oder grob fahrlässig gehandelt hat. Wer beispielsweise wissentlich eine Maschine bedient, die er eigentlich nicht kennt, der kann auch dafür haftbar gemacht werden, wenn sie infolge der Bedienung kaputt geht. Die Stiftung Warentest berichtete Mitte jedoch einen Fall, bei dem leichte Fahrlässigkeit der Fall war und der Haftende sich durch viele Instanzen hinweg klagte, um zum Schluss nicht für den Schaden haftbar gemacht werden zu können.
Berufshaftpflicht für Medizinstudenten
Hebammen haben es derzeit auf dem Markt nicht leicht, eine geeignete Versicherung zu finden. Zudem es für sie ohne entsprechende Police schwierig wird, zu helfen. Verstirbt die Patientin während einer Geburt, kann die Hebamme unter Umständen für den Tod verantwortlich gemacht werden. Dies führt nicht nur dazu, dass es immer weniger Hebammen gibt, sondern auch gleichzeitig zu einem Umdenken der Versicherungen. Jedoch arbeitet die Regierung derzeit daran, einen geeigneten Schutz für Hebammen sicherzustellen.
Weitere Informationen auf anderen Fachportalen:
Die Berufshaftpflicht gehört zu den Versicherungen, die Selbständige in ihrer Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres einsetzen können, um die Beiträge abzusetzen. Das Problem: Viele wissen nicht, wo sie diese einsetzen sollen. In den Vorsorgeaufwendungen werden sie nicht abgesetzt, sondern im Rahmen der Werbungskosten. Wichtig ist, dass der Versicherte einen Nachweis über die eingezahlten Beiträge besitzt, die er beim Finanzamt vorlegen kann und so belegt, wofür er sie bezahlt hat.
Wer im Begriff ist, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, sollte sich im Vorfeld im Internet ausreichend informieren. Die Informationen erhält man hier sehr leicht anhand von Testberichten, Online-Rechnern und Prüfungen von namhaften Instituten. Wichtig dabei ist, dass es sich um seriöse Quellen handelt. Sehr geläufig sind:
Der aktuellste Test der Stiftung Warentest kommt aus dem Jahr 2002 und war speziell auf den Beruf des Lehrers zugeschnitten. Auf diesen nehmen wir im nächsten Abschnitt Bezug.
Die Versicherungen bieten im Grunde alle besondere Policen für jede Berufsgruppe an. Die Stiftung Warentest überprüfte im Jahr 2002 die Versicherungen für Lehrer und stellte eine Tabelle mit den damaligen aktuellen Testergebnissen auf. Besonders gut abgeschnitten hat damals die Asstel, die Direktversicherung der Gothaer. Sie bot zum Jahresbeitrag von knapp 85 Euro einen umfassenden Schutz für Lehrer. Direkt danach kam die VHV, die für knapp 69 Euro eine Versicherung anbieten konnte. Die Tarife können inzwischen jedoch wieder etwas teurer sein.
Wer möchte, kann auch im Vorfeld einen Spezialisten damit beauftragen, eine Risikoanalyse zum eigenen Beruf erstellen zu lassen. Anhand dieser Analyse ist es dann gut möglich einzuschätzen, ob der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung notwendig ist, oder nicht. Die Analytiker nehmen hierfür nicht nur den eigenen Beruf unter die Lupe, sondern berücksichtigen auch, ob es eventuell noch Mitarbeiter gibt, die gleichzeitig abgesichert werden müssen.
Bei allen Testinstituten als auch Analysehäusern oder Rating-Unternehmen gibt es keinen aktuellen Test zur Berufshaftpflichtversicherung. Für 2021 kann man daher nur hoffen, dass sich eventuell noch etwas tut und man ein paar aktuelle Tarife überprüft. Generell gilt jedoch, dass es sehr leicht möglich ist, einen eigenen Test zu erstellen, indem man Online-Rechner und Erfahrungsberichte dazu benutzt, den richtigen Tarif zu finden. Diese findet man ganz einfach über die Suche im Internet.
Der Beitrag ist in den meisten Fällen ausschlaggebend, wenn es um die Wahl des Versicherers geht. Die meisten Anbieter haben auf ihrer Seite daher einen Online-Rechner, ein Formular, in dem man nur wenige Parameter eintragen muss, um ein Ergebnis zu erhalten. Anhand dieses Vergleichs ist es leicht möglich, einen Überblick zu erlangen und anschließend den passenden Versicherer zu wählen. Erfahrungsberichte sind unterdessen in zahlreichen Online-Communities zu finden, wo auch Diskussionen zum Thema möglich sind.
Berufshaftpflicht Urheberrecht
Jeder Selbständige und sogar Angestellte haben die Berufshaftpflicht nötig. Denn die Berufshaftpflichtversicherung schützt sie vor Risiken, denen sie sich automatisch im Beruf aussetzen. Die Alternative hierzu ist die Betriebshaftpflichtversicherung, welche jedoch hauptsächlich für größere Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern sinnvoll ist. Eine Haftpflichtversicherung deckt die meisten Schäden ab, die während der Ausübung des Berufes geschehen können und die man nicht einmal beabsichtigt hat.
Wie teuer eine Berufshaftpflicht ist
Quellen:
Berufshaftpflicht für Künstler: (5 / 5)